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27/04/2010 15.45.24



D: Kardinal Lehmann gegen „generelle finanzielle Entschädigung“






Der Mainzer Kardinal Karl Lehmann hat Bedenken gegen eine „generelle finanzielle Entschädigung“ von Opfern sexuellen Missbrauchs in katholischen Einrichtungen. Wenn diese Taten schwerste Schäden anrichten, woran kein Zweifel bestehe, dann sei eine vor allem auf Geld zielende Entschädigung eine grundlegende Verkennung des „ethischen Schwergewichts“ einer solchen Verfehlung und auch der Formen möglicher Wiedergutmachung, schreibt Lehmann in einem am Dienstag vorab veröffentlichten Beitrag für seine Bistumszeitung „Glaube und Leben“. Scharf kritisiert der Kardinal, dass in der Diskussion über eine Entschädigung von Opfern mit einer erstaunlichen Konstanz die unübersehbare Verantwortlichkeit der Täter ignoriert werde, gerade auch im Blick auf jede Form von Wiedergutmachung. Das sei ein kapitaler Fehler. Zudem könne es, so Lehmann, keine pauschale Abfindung geben, bei der die Vergehen wie auf einer Preisliste aufgezählt würden. Auch dürfe die „Begehrlichkeit nach Geld“ nicht übersehen werden.

 
(kna 27.04.2010 kk)


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